Omnibusverkehr
– Praxisnah und gut erklärt –
Verkehrsleiter Omnibusverkehr
Jedes erlaubnispflichtige Güterkraftverkehrsunternehmen muss seit dem 04.12.2011 mindestens eine zuverlässige und fachkundige Person als Verkehrsleiter benennen, die die Verkehrsaktivitäten dieses Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet.
Das kann der Unternehmer selbst sein oder aber eine entsprechend qualifizierte Person.
Dabei besteht die Möglichkeit einen internen oder externen Verkehrsleiter zu benennen. Jeweils mit eigenen Vor- und Nachteilen.
Halterpflichten
Im Laufe der Zeit hat sich unsere Schulungs- und Beratungsleistung auf alle rechtlich relevanten Aspekte der Logistik ausgedehnt. Zu unserem Kundenstamm gehören nicht nur klein- und mittelständische Unternehmen, sondern auch global operierende Konzerne der Logistikbranche.
So betreuen wir schon über zehn Jahre den größten Postdienstleister Europas und den markenstärksten Getränkehersteller der Welt.
Dabei schulen wir insbesondere in dem Bereich Halterpflichten wie z.B.:
- Ladungssicherung für Verlade- und Fahrpersonal
- Lenk- und Ruhezeiten
- Arbeitszeitgesetz
- GüKG
- Straßenverkehrsrecht
- Unterweisungsmanagement
- etc.
Berufskraftfahrer-Qualifizierung
2006 hat die Europäische Union entschieden, die Fahrerqualifikation zur gesetzlichen Auflage zu machen. So durften wir dem überwiegenden Anteil unserer Kunden auch die Berufskraftfahrerqualifikation anbieten.
Für unsere größeren Kunden bieten wir dabei nicht nur passgenaue Schulungskonzepte an, sondern auch ein onlinebasiertes Veranstaltungsmanagement, das dem Kunden unter anderem ermöglicht jederzeit einen Überblick über die erworbenen Zertifikate ihrer Fahrer zu bekommen.
Mittlerweile sind wir bei ca. 50 Genehmigungsbehörden als anerkannte Ausbildungsstätte gelistet und damit befugt in ganz Deutschland zu schulen.
Im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung konnten wir uns vor allem in den Branchen Möbeltransporte, Abfallentsorgung, Lebensmittel- und Getränketransporte profilieren.