1. Durchführung des Unterrichts
Die IGS-Institut für Verkehrswirtschaft GmbH – nachfolgend Veranstalter genannt – verpflichtet sich zur Durchführung der Unterrichtsleistung auf der Grundlage der jeweils gültigen Rechtsvorschrift der jeweils zuständigen IHK. Der Veranstalter ist berechtigt, bei ungenügender Beteiligung oder aufgrund anderer, von ihm nicht zu vertretender Umstände, angekündigte Lehrgänge zu verschieben oder abzusagen und ist bei Lehrgangsausfall verpflichtet, die bereits gezahlten Gebühren zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.
Der Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Geräte der Unterrichtsstätte pfleglich zu behandeln und die bestehende Hausordnung einzuhalten. Dem Teilnehmer ist es untersagt, Softwareprodukte des Veranstalters zu kopieren oder Datenträger aus den Räumlichkeiten des Veranstalters zu entfernen. Dem Lehrgangsteilnehmer ist es außerdem untersagt, die Lehrmittel anderen Personen zu Unterrichtszwecken zu überlassen oder zu verkaufen.
2. Gebühren
In den Gebühren sind Lehrveranstaltungen und Lehrgangsunterlagen eingeschlossen. Die gesamten Lehrmittel werden mit der vollständigen Zahlung der Lehrgangsvergütung Eigentum des Lehrgangsteilnehmers, zuvor bleiben sie Eigentum des Veranstalters. Zusätzliche Hilfsmittel zum Lehrgang wie Nachschlagewerke, Gesetzestexte oder Begleitliteratur sowie Zusatzveranstaltungen, die nicht ausdrücklich Bestandteile des Lehrgangs darstellen, sind nicht in der Vergütung enthalten. Ebenso sind die Gebühren für die IHK-Fachkundeprüfung nicht in der Vergütung enthalten.
Die Gebühren sind pünktlich zu entrichten und unabhängig von Leistungen Dritter. Die Höhe der Gebühren sowie die Zahlungsbedingungen sind der Anmeldung zu entnehmen.
3. Vertrag, Rücktritt und Kündigung
Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, alle notwendigen Zulassungsvoraussetzungen – falls erforderlich – zu erfüllen. Im Zweifel hat sich der Teilnehmer durch Rücksprache der zuständigen Industrie- und Handelskammer hierüber zu informieren. Eine Informationspflicht seitens des Veranstalters besteht hierüber nicht.
Bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der Teilnehmer per E-Mail an das IGS-Institut kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Danach müssen wir folgende Storno-Gebühren berechnen: bei Absage per E-Mail bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn: 15 % der Lehrgangsgebühr; bei Absage per E-Mail weniger als 7 Tage vor Lehrgangsbeginn: 25 % der Lehrgangsgebühr. Ab Lehrgangsbeginn ist immer die volle Gebühr fällig, auch wenn der Teilnehmer nicht erscheint.
Der Teilnehmer ist nur in dringenden Fällen berechtigt, den Vertrag in Absprache mit dem Veranstalter zu kündigen.
Der Veranstalter kann zu jeder Zeit, jedoch nur aus wichtigem Grund, kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere: mangelnde Teilnehmerzahl, häufige Verspätungen oder Abwesenheit des Teilnehmers aus Gründen, die in seiner Person liegen, vorsätzlich oder grob fahrlässige Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungen des Veranstalters oder der Unterrichtsstätten, Störung des Unterrichts, Verstöße gegen die Hausordnung, Nicht-Befolgen von Anweisungen der Dozenten im Rahmen der Seminargestaltung und des Hausrechts, Herbeiführung der Aufnahme beim Veranstalter unter Angabe falscher Tatsachen oder Verschweigen wichtiger Tatsachen, mangelhafte Leistungen des Teilnehmers trotz Ermahnungen, nicht erfolgte Zahlung der Teilnahmegebühr. Im Falle der Kündigung erfolgt, unabhängig von der Unterrichtsteilnahme, eine zeitanteilige Berechnung der Lehrgangsgebühr zuzüglich einer Stornopauschale von 100 Euro. Der Lehrgangsordner wird bei Kündigung mit 200 Euro berechnet. Bereits voraus gezahlte Gebühren für die der Kündigung nachfolgenden Lehrgangsphasen werden durch den Veranstalter erstattet. Während des Unterrichts ist eine Nutzung von Handy, Laptop oder Tablet oder vergleichbaren Geräten unzulässig.
4. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
5. Schlussbestimmungen
Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit zulässig, Köln.