IGS – Institut für Verkehrswirtschaft GmbHAm Justizzentrum 550677 Köln
Kursdauer: 1 Tage
14.02.2025, Freitag (-)
Gebühr: 1200,00 € Gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuerfrei.
Für den Erwerb einer Taxi- oder Mietwagengenehmigung schreibt der Gesetzgeber die Erfüllung bestimmter Berufszugangsvoraussetzungen vor, darunter der Nachweis der fachlichen Eignung. Dieser Nachweis wird in der Regel durch das Bestehen der IHK-Fachkundeprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erbracht. Seit mehr als drei Jahrzehnten bereitet die IGS erfolgreich auf diese Prüfung vor.
Zusätzlich zu unseren Vorbereitungslehrgängen für die Fachkundeprüfung bieten wir umfassende Schulungs- und Beratungsleistungen zu allen rechtlich relevanten Aspekten der Logistik an. Unser Kundenstamm umfasst sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch global operierende Konzerne der Logistikbranche. Seit über zehn Jahren betreuen wir den größten Postdienstleister Europas und den führenden Getränkehersteller weltweit.
Unsere Schulungen decken insbesondere die Halterpflichten ab, die für den Betrieb von Taxi- und Mietwagenunternehmen von großer Bedeutung sind. Dazu gehören unter anderem:
Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise unterstützen wir Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen. Vertrauen Sie auf die IGS, um sich auf die IHK-Fachkundeprüfung vorzubereiten und die Halterpflichten sicher zu beherrschen.
Fernkurs-Variante | Dauer | Beginn | Leistung |
Coaching-Variante (Variante 1) | Bei der Coaching-Variante können wir uns bei der Dauer voll nach den Wünschen des Teilnehmenden richten. Wenn es für beide Seiten terminlich passt, kann der Lehrgang auch in wenigen Tagen oder Wochen durchgeführt werden – oder eben verteilt über 1 oder mehrere Monate, wenn das gewünscht wird. | Sofort möglich | Lehrmaterial + Wiederholungsaufgaben mit Lösungen + telefonisches Coaching oder Audio-Meeting oder Video-Meeting im Umfang von 7,5 Stunden, Termine / Uhrzeiten und jeweilige Dauer nach Wunsch und Absprache, ggf. auch außerhalb der üblichen Bürozeiten, ggf. auch abends oder am Wochenende. |
Im Ausnahmefall/nach Absprache: Variante mit schriftlicher Korrektur (Variante 2) | 5 Monate, nach Absprache auch verkürzbar, ggf. auf ca. 10 Wochen oder im Einzelfall sogar noch kürzer. Eine Verlängerung ist immer möglich, ebenso ein Pausieren bzw. ein zeitweiliges Aussetzen. | Sofort möglich | Lehrmaterial + Wiederholungsaufgaben + schriftliche Korrektur |
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