Deine Vorteile:

Hamburg Omnibusverkehr 02.09.2024 - 10.09.2024

IGS – Institut für Verkehrswirtschaft GmbH
Heidenkampsweg 45
20097 Hamburg – Hammerbrook

Kursdauer: 6 Tage

02.09.2024, Montag (09:00-17:30) 03.09.2024, Dienstag (09:00-17:30) 04.09.2024, Mittwoch (09:00-17:30) 05.09.2024, Donnerstag (09:00-17:30) 09.09.2024, Montag (09:00-17:30) 10.09.2024, Dienstag (09:00-13:00)

Gebühr: 1151 € Gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuerfrei.

Deine Vorteile bei uns:

  • Aktueller Seminarordner
  • Hohe Besteherquote
  • Einen klaren Ansprechpartner
  • Ca. 1000 Fragen mit Lösungen

Fachkundeprüfung / Verkehrsleiter-Omnibus

Seit dem 2011 ist jedes erlaubnispflichtige Omnibusverkehrsunternehmen verpflichtet, mindestens eine zuverlässige und fachkundige Person als Verkehrsleiter (VL) zu benennen, die die Verkehrsaktivitäten des Unternehmens dauerhaft und tatsächlich leitet. Diese Rolle kann vom Unternehmer selbst oder einer qualifizierten Person übernommen werden.

Es gibt zwei Varianten der Benennung:

Interner Verkehrsleiter

Hierbei handelt es sich um eine Person, die in einer echten Beziehung zum Unternehmen steht, wie ein Angestellter, Direktor, Eigentümer oder Anteilseigner. Der interne VL muss seinen ständigen Aufenthalt in der EU haben und darf nicht zwingend angestellt oder mit Prokura ausgestattet sein. Der Unternehmer kann selbst die Funktion des VL übernehmen, sofern er fachkundig ist, oder eine andere qualifizierte Person benennen. Diese Option ist flexibel, da der interne VL nicht zwingend angestellt sein muss.

Externer Verkehrsleiter

Alternativ kann ein externer VL mit ständigem Aufenthalt in der EU vertraglich beauftragt werden, die Aufgaben des Verkehrsleiters für das Unternehmen zu übernehmen. Der Geschäftsbesorgungsvertrag muss die Aufgaben und Verantwortlichkeiten des externen VL genau regeln. Der externe VL muss die Interessen des Unternehmens wahren, für das er tätig ist, und darf die Verkehrsaktivitäten von maximal vier Unternehmen mit einer Flotte von insgesamt maximal 50 Fahrzeugen leiten.

Zusätzlich zur Verkehrsleiterqualifikation bietet die IGS auch die gesetzlich vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation an. Seit 2008 müssen Berufskraftfahrer eine entsprechende Qualifikation nachweisen. Die IGS bietet maßgeschneiderte Schulungskonzepte und ein onlinebasiertes Veranstaltungsmanagement, das Kunden jederzeit einen Überblick über die erworbenen Zertifikate ihrer Fahrer ermöglicht.

Mit einer Listung bei etwa 50 Genehmigungsbehörden als anerkannte Ausbildungsstätte ist die IGS befugt, deutschlandweit zu schulen. Unsere Berufskraftfahrerqualifizierung ist besonders in den Branchen Möbeltransporte, Abfallentsorgung sowie Lebensmittel- und Getränketransporte gefragt.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und lassen Sie sich bei der IGS zum Verkehrsleiter oder Berufskraftfahrer qualifizieren, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen.

Erwerben Sie die gesetzlich vorgeschriebene Berufskraftfahrerqualifikation mit der IGS. Als anerkannte Ausbildungsstätte bei rund 50 Genehmigungsbehörden schulen wir deutschlandweit, insbesondere in den Branchen Möbeltransporte, Abfallentsorgung sowie Lebensmittel- und Getränketransporte.

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